CBAM-Rechner: graue Emissionen und Zertifikatskosten schätzen
Geben Sie ein, was Sie einführen und wie CO2-intensiv es ist, und sehen Sie ungefähr, wie viele CBAM-Zertifikate der Einführer abgeben muss und was sie kosten. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser: Nichts von dem, was Sie eingeben, wird gesendet oder gespeichert.
· An diesem Tag mit den amtlichen EU-Texten abgeglichen. CBAM-Regeln und Leitlinien ändern sich: Prüfen Sie die aktuellen Leitlinien der Kommission, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.
Schätzung
- CBAM-Faktor für dieses Jahr
- Aufschlag auf Standardwerte
Geben Sie eine Menge und mindestens einen Emissionswert ein, um die Schätzung zu sehen.
| Schätzung | Standardwert | Tatsächlicher Wert |
|---|---|---|
| Verwendete Emissionen je Einheit | ||
| Graue Emissionen (t CO₂e) | ||
| Anpassung an die kostenlose Zuteilung (t CO₂e) | ||
| Abzug für gezahlten CO2-Preis (Zertifikate) | ||
| Abzugebende Zertifikate | ||
| Geschätzte Kosten | ||
Geprüfte tatsächliche Daten senken die Schätzung um .
Der tatsächliche Wert liegt über dem Standardwert. Die Schätzung steigt um .
Kein Referenzwert eingegeben: Die Anpassung an die kostenlose Zuteilung ist null, das Ergebnis ist eine Obergrenze. Solange EU-Hersteller den Großteil ihrer kostenlosen Zuteilung erhalten (2026: 97,5 % des Referenzwerts), können die tatsächlichen Kosten weit darunter liegen.
Bleiben Ihre Einfuhren von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln zusammen im Kalenderjahr bei höchstens 50 Tonnen, sind Sie vom CBAM befreit. Die Schwelle gilt für alle diese Waren zusammen, nicht je Sendung.
Strom: Es gibt keine Anpassung an die kostenlose Zuteilung, die 50-Tonnen-Schwelle gilt nicht, und Standardwerte sind der Normalfall.
Wasserstoff fällt nicht unter die 50-Tonnen-Schwelle: Jede Einfuhr unterliegt dem CBAM.
Im Browser berechnet. Nichts wird gesendet oder gespeichert.
So wird die Schätzung berechnet
Der Rechner folgt dem Aufbau der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung:
- Graue Emissionen = Menge × spezifische graue Emissionen. Ein Standardwert wird um den Aufschlag des Jahres erhöht (2026: 10 %, 2027: 20 %, ab 2028: 30 %; Düngemittel: 1 %), sofern Sie das Häkchen nicht entfernen.
- Anpassung an die kostenlose Zuteilung = Menge × CBAM-Referenzwert × CBAM-Faktor des Jahres. EU-Hersteller derselben Waren erhalten weiterhin kostenlose EU-EHS-Zertifikate, die von 2026 bis 2034 auslaufen. Die Anpassung stellt Einführer gleich (Artikel 31 der Verordnung und Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620).
- Zertifikate = graue Emissionen − Anpassung an die kostenlose Zuteilung − Abzug für einen im Ursprungsland tatsächlich entrichteten CO2-Preis (Artikel 9).
- Kosten = Zertifikate × Zertifikatspreis. Für 2026 eingeführte Waren gilt der von der Kommission veröffentlichte Quartalsdurchschnitt der EU-EHS-Auktionspreise für das Einfuhrquartal. Ab 2027 wird der Preis wöchentlich veröffentlicht.
Der CBAM-Faktor stammt aus Artikel 10a Absatz 1a der EU-EHS-Richtlinie 2003/87/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2023/959 geänderten Fassung. Er ist der Anteil der kostenlosen Zuteilung, den EU-Hersteller behalten. Je weiter er sinkt, desto größer wird der Teil der Emissionen, den Einführer bezahlen.
| Jahr | CBAM-Faktor (verbleibender Anteil der kostenlosen Zuteilung) | Aufschlag auf Standardwerte |
|---|---|---|
| 2026 | 97,5 % | +10 % |
| 2027 | 95 % | +20 % |
| 2028 | 90 % | +30 % |
| 2029 | 77,5 % | +30 % |
| 2030 | 51,5 % | +30 % |
| 2031 | 39 % | +30 % |
| 2032 | 26,5 % | +30 % |
| 2033 | 14 % | +30 % |
| 2034+ | 0 % | +30 % |
Düngemittel: +1 % in jedem Jahr.
Annahmen und Grenzen
- Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 berücksichtigt auch den sektorübergreifenden Korrekturfaktor des EU-EHS. Der Rechner setzt ihn auf 1.
- Der Abzug für einen CO2-Preis ist vereinfacht: Es wird angenommen, dass der eingegebene Preis auf alle zertifikatspflichtigen Emissionen gezahlt wurde, ohne Erstattung oder kostenlose Zuteilung im Ursprungsland. Verbindlich sind Artikel 9 der Verordnung und der Durchführungsrechtsakt der Kommission.
- Bei Eisen und Stahl, Aluminium und Wasserstoff zählen nur direkte Emissionen. Bei Zement und Düngemitteln sind indirekte Emissionen (aus dem in der Produktion verbrauchten Strom) enthalten (Anhang II der Verordnung). Geben Sie die spezifischen grauen Emissionen entsprechend ein.
- Strom wird in MWh eingegeben und hat keine Anpassung an die kostenlose Zuteilung.
- Ohne Referenzwert ist die Anpassung null, das Ergebnis überschätzt also die Kosten.
- Auf die gesamte Menge wird ein einziger Zertifikatspreis angewandt. In der Praxis hat jedes Quartal (2026) bzw. jede Woche (ab 2027) einen eigenen Preis.
- Die vierteljährliche Haltepflicht, Prüfkosten und Sanktionen sind nicht enthalten.
Die richtigen Eingaben finden
Zwei Eingaben bewegen das Ergebnis am stärksten: die spezifischen grauen Emissionen und der Referenzwert. Beide werden je KN-Code festgelegt.
- Standardwerte sind je KN-Code und Ursprungsland in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 veröffentlicht und mit Wirkung vom 1. Januar 2026 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 berichtigt. Lesen Sie unseren Leitfaden zu CBAM-Standardwerten.
- Tatsächliche Werte kommen von der herstellenden Anlage. Sie werden nach der CBAM-Methodik berechnet und von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert. Wenn Sie aus der Türkei beziehen, lesen Sie, welche Daten Sie vom Lieferanten brauchen.
- CBAM-Referenzwerte sind je KN-Code im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 aufgeführt. Für manche Codes gibt es je Herstellungsroute unterschiedliche Werte; werden Standardwerte verwendet, gilt der zugehörige Referenzwert. Prüfen Sie den Anhang für Ihren Code.
- Zertifikatspreise veröffentlicht die Kommission auf ihrer Seite zum Preis der CBAM-Zertifikate.
Häufige Fragen
Ist der CBAM-Rechner kostenlos, und werden meine Daten gespeichert?
Welchen Zertifikatspreis sollte ich verwenden?
Warum ist die Anpassung an die kostenlose Zuteilung so wichtig?
Muss ich CBAM zahlen, wenn ich weniger als 50 Tonnen einführe?
Kann ein in der Türkei oder einem anderen Land gezahlter CO2-Preis abgezogen werden?
Wo finde ich den Standardwert und den Referenzwert für meinen KN-Code?
Amtliche Quellen
Jede der folgenden Quellen wurde am 9. Oktober 2026 geöffnet und geprüft.
- Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (EUR-Lex)
- Verordnung (EU) 2025/2083 zur Vereinfachung des CBAM (EUR-Lex)
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620: Anpassung an die kostenlose Zuteilung und CBAM-Referenzwerte (EUR-Lex)
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621: Standardwerte für den endgültigen Zeitraum (EUR-Lex)
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740: Berichtigung der Standardwerte (EUR-Lex)
- Richtlinie (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-EHS-Richtlinie, einschließlich des CBAM-Faktors (EUR-Lex)
- Europäische Kommission: Preis der CBAM-Zertifikate
- Europäische Kommission: CBAM-Rechtsvorschriften und Leitlinien, einschließlich der Standardwerte-Datei
- Türkei, Präsidium für Klimawandel: Beschlüsse des Kohlenstoffmarktrats zur Pilotphase des TR-EHS (KPK/2026/1), 3. September 2026 (Türkisch)
Allgemeine Informationen zum EU-Recht, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Texte.
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