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CBAM-Rechner: graue Emissionen und Zertifikatskosten schätzen

Geben Sie ein, was Sie einführen und wie CO2-intensiv es ist, und sehen Sie ungefähr, wie viele CBAM-Zertifikate der Einführer abgeben muss und was sie kosten. Die Berechnung läuft in Ihrem Browser: Nichts von dem, was Sie eingeben, wird gesendet oder gespeichert.

· An diesem Tag mit den amtlichen EU-Texten abgeglichen. CBAM-Regeln und Leitlinien ändern sich: Prüfen Sie die aktuellen Leitlinien der Kommission, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.

Ihre Einfuhr

KN 72, 73 und 2601 12 (ausgewählte Codes)

KN 76 (ausgewählte Codes)

KN 2523 und 2507 00 80

KN 2808, 2814, 2834 21, 3102, 3105 (ausgewählte Codes)

KN 2804 10 00

KN 2716 00 00

Bestimmt den CBAM-Faktor und den Aufschlag auf Standardwerte.

Spezifische graue Emissionen

Füllen Sie einen oder beide Werte aus. Mit beiden sehen Sie, was geprüfte tatsächliche Daten gegenüber Standardwerten sparen.

Aus den Standardwerten der Kommission für den endgültigen Zeitraum, für Ihren KN-Code und Ihr Ursprungsland.

Deaktivieren, wenn der eingegebene Wert den Aufschlag bereits enthält.

Für die herstellende Anlage berechnet und von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert.

Für die Anpassung an die kostenlose Zuteilung: der Wert für Ihren KN-Code im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620.

Abziehbar ist nur ein tatsächlich gezahlter Preis, abzüglich Erstattungen oder Ausgleichszahlungen. 0 lassen, wenn nichts gezahlt wurde.

Vorbelegt mit dem zuletzt veröffentlichten Quartalspreis. Für 2026 veröffentlicht: 2026 Q1 75,36 € · 2026 Q2 75,28 € · 2026 Q3 82,32 €.

Schätzung

CBAM-Faktor für dieses Jahr
Aufschlag auf Standardwerte

Geben Sie eine Menge und mindestens einen Emissionswert ein, um die Schätzung zu sehen.

Kein Referenzwert eingegeben: Die Anpassung an die kostenlose Zuteilung ist null, das Ergebnis ist eine Obergrenze. Solange EU-Hersteller den Großteil ihrer kostenlosen Zuteilung erhalten (2026: 97,5 % des Referenzwerts), können die tatsächlichen Kosten weit darunter liegen.

Bleiben Ihre Einfuhren von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln zusammen im Kalenderjahr bei höchstens 50 Tonnen, sind Sie vom CBAM befreit. Die Schwelle gilt für alle diese Waren zusammen, nicht je Sendung.

Strom: Es gibt keine Anpassung an die kostenlose Zuteilung, die 50-Tonnen-Schwelle gilt nicht, und Standardwerte sind der Normalfall.

Wasserstoff fällt nicht unter die 50-Tonnen-Schwelle: Jede Einfuhr unterliegt dem CBAM.

Im Browser berechnet. Nichts wird gesendet oder gespeichert.

So wird die Schätzung berechnet

Der Rechner folgt dem Aufbau der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung:

  1. Graue Emissionen = Menge × spezifische graue Emissionen. Ein Standardwert wird um den Aufschlag des Jahres erhöht (2026: 10 %, 2027: 20 %, ab 2028: 30 %; Düngemittel: 1 %), sofern Sie das Häkchen nicht entfernen.
  2. Anpassung an die kostenlose Zuteilung = Menge × CBAM-Referenzwert × CBAM-Faktor des Jahres. EU-Hersteller derselben Waren erhalten weiterhin kostenlose EU-EHS-Zertifikate, die von 2026 bis 2034 auslaufen. Die Anpassung stellt Einführer gleich (Artikel 31 der Verordnung und Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620).
  3. Zertifikate = graue Emissionen − Anpassung an die kostenlose Zuteilung − Abzug für einen im Ursprungsland tatsächlich entrichteten CO2-Preis (Artikel 9).
  4. Kosten = Zertifikate × Zertifikatspreis. Für 2026 eingeführte Waren gilt der von der Kommission veröffentlichte Quartalsdurchschnitt der EU-EHS-Auktionspreise für das Einfuhrquartal. Ab 2027 wird der Preis wöchentlich veröffentlicht.

Der CBAM-Faktor stammt aus Artikel 10a Absatz 1a der EU-EHS-Richtlinie 2003/87/EG in der durch die Richtlinie (EU) 2023/959 geänderten Fassung. Er ist der Anteil der kostenlosen Zuteilung, den EU-Hersteller behalten. Je weiter er sinkt, desto größer wird der Teil der Emissionen, den Einführer bezahlen.

CBAM-Faktor und Aufschlag auf Standardwerte nach Jahr
Jahr CBAM-Faktor (verbleibender Anteil der kostenlosen Zuteilung) Aufschlag auf Standardwerte
2026 97,5 % +10 %
2027 95 % +20 %
2028 90 % +30 %
2029 77,5 % +30 %
2030 51,5 % +30 %
2031 39 % +30 %
2032 26,5 % +30 %
2033 14 % +30 %
2034+ 0 % +30 %

Düngemittel: +1 % in jedem Jahr.

Annahmen und Grenzen

  • Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 berücksichtigt auch den sektorübergreifenden Korrekturfaktor des EU-EHS. Der Rechner setzt ihn auf 1.
  • Der Abzug für einen CO2-Preis ist vereinfacht: Es wird angenommen, dass der eingegebene Preis auf alle zertifikatspflichtigen Emissionen gezahlt wurde, ohne Erstattung oder kostenlose Zuteilung im Ursprungsland. Verbindlich sind Artikel 9 der Verordnung und der Durchführungsrechtsakt der Kommission.
  • Bei Eisen und Stahl, Aluminium und Wasserstoff zählen nur direkte Emissionen. Bei Zement und Düngemitteln sind indirekte Emissionen (aus dem in der Produktion verbrauchten Strom) enthalten (Anhang II der Verordnung). Geben Sie die spezifischen grauen Emissionen entsprechend ein.
  • Strom wird in MWh eingegeben und hat keine Anpassung an die kostenlose Zuteilung.
  • Ohne Referenzwert ist die Anpassung null, das Ergebnis überschätzt also die Kosten.
  • Auf die gesamte Menge wird ein einziger Zertifikatspreis angewandt. In der Praxis hat jedes Quartal (2026) bzw. jede Woche (ab 2027) einen eigenen Preis.
  • Die vierteljährliche Haltepflicht, Prüfkosten und Sanktionen sind nicht enthalten.

Die richtigen Eingaben finden

Zwei Eingaben bewegen das Ergebnis am stärksten: die spezifischen grauen Emissionen und der Referenzwert. Beide werden je KN-Code festgelegt.

  • Standardwerte sind je KN-Code und Ursprungsland in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 veröffentlicht und mit Wirkung vom 1. Januar 2026 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 berichtigt. Lesen Sie unseren Leitfaden zu CBAM-Standardwerten.
  • Tatsächliche Werte kommen von der herstellenden Anlage. Sie werden nach der CBAM-Methodik berechnet und von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert. Wenn Sie aus der Türkei beziehen, lesen Sie, welche Daten Sie vom Lieferanten brauchen.
  • CBAM-Referenzwerte sind je KN-Code im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620 aufgeführt. Für manche Codes gibt es je Herstellungsroute unterschiedliche Werte; werden Standardwerte verwendet, gilt der zugehörige Referenzwert. Prüfen Sie den Anhang für Ihren Code.
  • Zertifikatspreise veröffentlicht die Kommission auf ihrer Seite zum Preis der CBAM-Zertifikate.

Häufige Fragen

Ist der CBAM-Rechner kostenlos, und werden meine Daten gespeichert?

Er ist kostenlos und braucht kein Konto. Die Schätzung wird in Ihrem Browser berechnet. Die Seite hat kein Formular, das Ihre Zahlen irgendwohin sendet, und nichts wird gespeichert.

Welchen Zertifikatspreis sollte ich verwenden?

Für 2026 eingeführte Waren veröffentlicht die Kommission je Quartal einen Preis: den Durchschnitt der Zuschlagspreise der EU-EHS-Auktionen in diesem Quartal. Verwenden Sie den Preis des Quartals, in dem die Waren eingeführt wurden. Zertifikate für Einfuhren aus 2026 werden ab dem 1. Februar 2027 verkauft. Ab 2027 wird der Preis wöchentlich veröffentlicht. Alle Termine stehen auf dem Zeitstrahl der CBAM-Fristen.

Warum ist die Anpassung an die kostenlose Zuteilung so wichtig?

Solange EU-Hersteller kostenlose Zertifikate erhalten, zahlen Einführer nur für Emissionen oberhalb der kostenlosen Zuteilung, die ein EU-Hersteller derselben Ware bekäme. 2026 sind das 97,5 % des CBAM-Referenzwerts je Tonne. Jede Tonne CO₂e darüber erfordert ein volles Zertifikat. Deshalb sind hohe Emissionen und Standardwerte mit Aufschlag teuer.

Muss ich CBAM zahlen, wenn ich weniger als 50 Tonnen einführe?

Ab 2026 ist ein Einführer befreit, dessen Einfuhren von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln im Kalenderjahr zusammen höchstens 50 Tonnen (Eigenmasse) betragen. Strom und Wasserstoff fallen nicht unter diese Schwelle. Wird sie überschritten, unterliegen alle Einfuhren dieses Jahres dem CBAM.

Kann ein in der Türkei oder einem anderen Land gezahlter CO2-Preis abgezogen werden?

Nur ein im Ursprungsland tatsächlich entrichteter CO2-Preis, abzüglich Erstattungen oder sonstiger Ausgleichszahlungen, kann die Zahl der Zertifikate senken; kostenlose Zuteilung gilt als Erstattung. Im türkischen Emissionshandelssystem besteht im Systemjahr 2026 der Pilotphase nur eine Berichtspflicht bei 100 % kostenloser Zuteilung, für Emissionen von 2026 gibt es also nichts abzuziehen. Siehe CBAM und Lieferanten aus der Türkei.

Wo finde ich den Standardwert und den Referenzwert für meinen KN-Code?

Standardwerte stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 berichtigten Fassung und in der Standardwerte-Datei auf der CBAM-Leitlinienseite der Kommission. Referenzwerte stehen im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2620.

Amtliche Quellen

Jede der folgenden Quellen wurde am 9. Oktober 2026 geöffnet und geprüft.

Allgemeine Informationen zum EU-Recht, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Verbindlich sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Texte.

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